§1 Munich English Language Teachers’ Association e.V. based in Munich is a non-profit-making organisation whose sole aim is to serve the public good as defined by the German fiscal code.
§2 The purpose of the association is to provide a forum for full or part-time English teachers with whatever qualifications and backgrounds with the possibility to further and advance themselves as teachers of English as a foreign language by providing events which will inform them and offer them further vocational training.
§3 The association is a charitable organization; it has no wish to profit financially from the above mentioned activities itself.
§4 The association’s funds may only be used for purposes related to the articles of association. Members shall not receive any financial benefit or remuneration from the association’s funds.
§5 Nobody may benefit from payments for services or activities which are not connected to the purpose of the association, nor shall anyone benefit from disproportionately high remuneration.
§6 The association’s fiscal year is the calendar year. The first short fiscal year (the year in which MELTA was established) will end on the 31 Dec. 1988.
§7 Membership
Membership is also open to institutional members who have an interest in teaching English as a foreign language.
§8 Organs
The organs of the association are:
§9 The committee
§10 The General Meeting
§11 Membership fees
The annual subscription is payable in advance and falls due on the 31 January every year. The general meeting decides on the subscription fee to be charged.
§12 Disbandment of the association and the association’s assets
Disbandment of the association can only be done in an extraordinary general meeting which has been called four weeks in advance especially for this purpose. The association can only be disbanded if three-quarters of those present vote in favour of doing so.
If the association is disbanded or if the hitherto aims of the association are suspended, the association’s assets will be given to a public body or other non-profit-making organization whose aim is to promote education and training.
§1 Die Munich English Language Teachers Association (e.V.) mit Sitz in München verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
§2 Zweck des Vereins ist, als Forum für haupt- oder nebenberufliche Englischlehrer aller Vorbildungen und Fachrichtungen das wirkungsvolle Unterrichten von Englisch als Fremdsprache zu fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen.
§3 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§4 Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereines.
§5 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§6 Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr des Vereines ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endete am 31.12.1988.
§7 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereines kann jede natürliche oder juristische Person werden, die Englisch unterrichtet oder Englischlehrer ausbildet, oder den Englischunterricht in geeigneter Weise fördert.
2. Assoziierte Mitgliedschaft kann von denen erworben werden, die sich nicht für die ordentliche Mitgliedschaft qualifizieren, aber die Vorteile des Vereines genießen möchten. Diese Mitglieder zahlen die Hälfte des ordentlichen Beitrags. Institutionsmitgliedschaft steht Institutionen mit Interesse am Unterrichten von Englisch als Fremdsprache offen. Die Letztgenannten haben weder Wahlrecht noch das Recht, sich als Vorstandsmitglied wählen zu lassen.
3. Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist eine Beitrittserklärung an die jeweilige Geschäftsstelle und die Zahlung des Jahresbeitrags für das laufende Geschäftsjahr erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
4. Die Mitgliedschaft endet:
a) durch schriftliche Austrittserklärung per eingeschriebenen Brief, gerichtet an den Vorstand; sie ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich;
b) durch Ausschluss aus dem Verein;
c) mit dem Tod des Mitgliedes.
5. Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands, wenn ein Mitglied mit seiner Beitragsverpflichtung trotz Mahnung mehr als sechs Monate im Rückstand ist, oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes.
§8 Organe
Die Organe des Vereines sind:
§9 Der Vorstand
§10 Die Mitgliederversammlung
§11 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 31. Januar eines Jahres im Voraus fällig. Über die Höhe des Mitgliedsbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung.
§12 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Nur in einer besonderen, eigens zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung kann die Auflösung des Vereins beschlossen werden. Hierzu ist eine Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder notwendig.
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seiner bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Bildung und Erziehung.